Was man bei der Uni-Bewerbung wissen sollte

Andrea Lutz und Dr. Veronika Schmideder sind in der Zentralen Studienberatung der Ludwig-Maximilians-Universität München tätig und beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Uni-Bewerbung
FOTO: LMU | 2017/2

 

Wann bewirbt man sich für ein Studium?

Was man wann tun muss, damit man im Wintersemester 2018 ein Studium aufnehmen kann, hängt von Wunschhochschule und -studienfächern sowie den jeweils für sie gültigen Bewerbungs- und Zulassungsbedingungen ab. Einheitlich geregelt ist nur die Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studienfächer (Human-, Tier-, Zahn­medizin und Pharmazie) online über www.hochschulstart.de. Man kann sich aber darauf einstellen, dass viele Fristen zur Bewerbung und Anmeldung für andere Studienfächer am 15. Juli 2018 enden. Es gibt auch Fristen, die deutlich, d.h. zum Teil mehrere Monate, früher liegen.

Deswegen unser Tipp: Erste Informationen rund um den Wunschstudiengang schon ab Jahresbeginn 2018 und immer aus erster Hand recherchieren, d.h. bei der Wunschhochschule und für das Wunschstudienfach.

Wie bügelt man Fehler bei der Bewerbung aus?

Die Bewerbungs- und Anmeldefristen sind in der Regel sogenannte Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass man Fehler nach Ablauf der Be­werbungsfrist nicht mehr ausbügeln kann. Wenn man aber vor Ablauf der Fristen bemerkt, dass man Fehler gemacht hat, sollte man sich umgehend an die für das Bewerbungsverfahren zuständige Stelle wenden.

Wie viele Bewerbungen sind erlaubt?

Auch hier kommt es auf die Zulassungsmodalität und auf die Regelungen der Universität oder der Hochschule an. An der LMU darf man sich für einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben. Bei der Stiftung Hochschulstart kann man sich ebenfalls auch nur für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben (also z. B. nicht für Medizin und Zahnmedizin gleichzeitig), aber innerhalb dieser einen Bewerbung kann man mehrere Ortswünsche angeben. Für Studiengänge mit Voranmeldung, Eignungsfeststellungsverfahren, Studienorientierungsverfahren und ohne Zulassungsbeschränkung gibt es an der LMU keinerlei Begrenzungen.

Wie verbessert man seine Chancen auf einen Studienplatz?

Grundsätzlich durch eine möglichst gründliche Informationsrecherche über die Bewerbungs- und Zulassungsmodalitäten, die Grenzwerte („NC“) und ein kluges Bewerbungsmanagement, das auch Plan B und Plan C in den Blick nimmt. Bei sehr begehrten Studiengängen sollte man sich an mehreren Universitäten bewerben. Relevante Berufsausbildungen können auch von Vorteil sein und geben einem z.B. bei den medizinischen Studiengängen und der Pharmazie einen Bonus auf die Abiturnote. Bei der Humanmedizin kann man zudem durch den Medizinertest einen Bonus auf die Abiturnote erreichen.

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NC ist die Abkürzung für Numerus Clausus. Dieser lateinische Begriff steht für „beschränkte Zeit“ und bedeutet, dass nicht (viel) mehr Bewerber in einem Studiengang zugelassen werden dürfen als – nach den Berechnungen der Hochschule – Studienplätze verfügbar sind.

L.P./C.P. oder ECTS sind sogenannte Leistungspunkte oder Credit Points. Sie werden für erfolgreich besuchte Kurse oder Tätigkeiten erworben. Pro Leistungspunkt ist ein Arbeitsaufwand von 25 – 30 Arbeitsstunden anzusetzen. Üblicherweise erwirbt man im Bachelor 180 – 250 ECTS-Punkte.

SWS ist die Abkürzung für Semesterwochenstunde. Ist eine Vorlesung mit „2 SWS“ angegeben, dauert sie pro Woche zwei Mal 45 Minuten (Vor- und Nachbereitung sind darin nicht enthalten).


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