Kulturelle Vielfalt im Unterricht

Recruiting- und Onboarding-Prozess
Trotz der kulturellen Vielfalt müssen sich die Lehrkräfte in den staatlich anerkannten Ersatzschulen von Phorms an die Rahmenlehrpläne des jeweiligen Bundeslandes halten. Mit der eingegangenen Bewerbung prüft die zentrale Personalabteilung von Phorms deshalb zunächst, ob die ausländischen Qualifikationen des Pädagogen in Deutschland anerkannt werden können. Dies hängt neben der Art des ausländischen Abschlusses auch von dem jeweiligen Bundesland ab, in der sich die Bildungseinrichtung befindet. So wird etwa in den Phorms Schulen in Hamburg und Berlin von ausländischen Lehrkräften mindestens ein Bachelor of Education und zudem ein weiterer Bachelorabschluss in einem Fach wie English, Geografie oder Mathematik verlangt. Pädagogen aus Großbritannien absolvieren als höhere Qualifikation noch das sogenannte PGCE (Postgraduate Certificate in Education). Nach dieser ersten Prüfung entscheidet die zuständige Landesbehörde auf Antrag über die Anerkennung und Unterrichtsgenehmigungen der ausländischen Lehrkraft. Eine Anerkennung bedeutet, dass die ausländische Ausbildung des Pädagogen jener deutschen Lehrkraft gleichgestellt wird; eine Unterrichtsgenehmigung ist eine behördlich erteilte Erlaubnis zum Unterrichten.
Die Phorms-Personalabteilung unterstützt die Pädagogen aus dem Ausland bei der Beantragung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis und bei vielen weiteren Dingen, um ihnen den Onboarding-Prozess so einfach wie möglich zu machen.
*Stand Januar 2017
Erfahren Sie mehr über die Herkunftsländer der Phorms-Pädagogen:
Thembela Vischer, Nickolas Praulins, Julie Taricano, Trevor Ferdy und was seinen Unterricht so besonders macht